Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in Brandenburg basieren auf mehreren rechtlichen und regulatorischen Grundlagen. Eine zentrale Grundlage ist die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Vorschriften für die Unterstützung der Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festlegt1. Diese Verordnung wird durch nationale und regionale Richtlinien ergänzt.
In Brandenburg wird die Förderung der AUKM durch spezifische Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) geregelt. Diese Richtlinien umfassen Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes, der Wasserqualität, der Biodiversität und des Bodenschutzes23. Die Richtlinien legen fest, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
Die Förderung erfolgt auf freiwilliger Basis und richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Die Maßnahmen sollen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen1.